Nach § 7 der aktuell gültigen Satzung vom 07.02.2026, hier Abs. 2) hat der Austritt durch durch Erklärung in Textform mit einer Frist von einem Monat zum Halbjahr (30. Juni bzw. 31. Dezember) an den Verein zu erfolgen.
Nutze dafür bitte das Änderungs- / Ummelde- und Kündigungsformular (pdf) – Nach Beendigung der Mitgliedschaft bleibt die Zahlungspflicht der bis zu diesem Zeitpunkt fällig gewordenen Beiträge bestehen.
Weitere Einzelheiten finden sich in der -> Satzung.