CORONA – FAQ

Liebes Mitglied, liebe*r Ehrenamtliche*r,

durch die Coronakrise befinden wir uns seit März 2020 in einer noch nie da gewesen Situation, welche zu vielen Fragen führt, die wir Dir hier gerne beantworten wollen. Unter den ersten zwei Punkten findest Du wichtige Informationen wie der Sportbetrieb aktuell stattfinden darf.

AKTUELL

3-G-REGELUNG INNEN UND AUSSEN

Beim Sport in Innenräumen und Außen gilt nun die 3-G-Regel.

Ein Anti-Gen-Schnelltest (Vor-Ort-Testung) ist ausreichend. Alternativ können Teilnehmende im Sinne der Coronaschutzverordnung als vollständig geimpfte Personen gelten, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Ein solcher vollständiger Impfschutz liegt vor, wenn die für einen vollständigen Impfschutz erforderliche Anzahl an Einzelimpfungen mit den zugelassenen Impfstoffen eingehalten werden und nach Verabreichung der letzten erforderlichen Einzelimpfung 14 Tage vergangen sind (Intervallzeit). Bei nur einfach Geimpften reicht ein Genesenennachweis, wenn das Datum der Abnahme des positiven Tests mindestens 28 Tage zurückliegt und das Datum der Abnahme des positiven Tests höchstens 90 Tage zurückliegt.

Die Echtheit des Nachweises wird mittels CovPass-Check-App überprüft.

Die Teststellen in Dortmund findest Du über den Link.

Sport an der frischen Luft findet nun auch unter der 3-G-Regel statt.

ÜBERSICHT

Die Teststellen in Dortmund findest Du über den Link.

3G-REGELUNG DRAUSSEN

Beim Sport an der frischen Luft gilt nun auch die 3-G-Regel.

SPORTBETRIEB DES SUS PHÖNIX – WAS IST MIT MEINEM BEITRAG?

Als Verein verstehen wir uns als Solidargemeinschaft, stehen füreinander ein und übernehmen eine gesellschaftliche Verantwortung. Die Mitgliedsbeiträge (Grund-, und Abteilungsbeiträge) dienen dabei der Förderung des satzungsgemäßen Vereinszwecks. Sie fallen nicht, wie bei kommerziellen Anbietern oder im Warenverkehr, unter das Prinzip Leistung und Gegenleistung. Die Mitgliedsbeiträge sind die entscheidende finanzielle Säule für das Funktionieren unseres Sportvereins. Laut Gemeinnützigkeitsrecht widerspricht die Erstattung / Rückzahlung von Beiträgen dem Gesetz und unserer Satzung und würde die Gemeinnützigkeit des SuS Phönix Dortmund 09 gefährden.

Anders ist dies bei reinen, zeitbeschränkten, Kursangeboten, wie z.B. den Lauf-, Fitness- oder Yogakursen. Hier werden wir bei Ausfällen die bereits gezahlten Gebühren direkt erstatten oder die betreffende Person direkt bzgl. der Erstattung kontaktieren.

Wir haben natürlich vollstes Verständnis, dass insbesondere für diejenigen, die aufgrund der derzeitigen Situation vor finanziellen Herausforderungen stehen, die Reduzierung von Ausgaben entscheidend sein kann.

Wir beobachten die Situation genau und folgen so eng wie möglich den Richtlinien, Ratgeber und Empfehlungen unserer Dachverbände und prüfen sorgfältig in welchem Rahmen ein Entgegenkommen im Sinne unserer Mitglieder möglich ist und halten euch auf unserer Webseite und unseren Social-Media-Kanälen auf dem Laufenden.

Als Mehrspartenverein haben wir, speziell auch einige unserer Fachabteilungen, aufgrund der Corona-Krise neben organisatorischen und sozialen Aspekten auch bereits verschiedene finanzielle Herausforderungen zu bewältigen:

Massive Einnahmeausfälle, z.B. durch die Absage von Kursen, Vermietungen, Veranstaltungen. Diese dienen sonst im Rahmen des Zweckbetriebs dem Erhalt des gesamten Sportbetriebs. Fixkosten, die wir als Sportverein weiterzahlen müssen, z.B. die Unterhaltungskosten für das Vereinsfahrzeug, die Steuern, die Verbandsbeiträge und auch die Ehrenamtspauschalen für die Aufrechterhaltung des Vereins.

ERREICHBARKEIT

Ab sofort ist der Verein jederzeit über die E-Mail-Adresse vorstand@sus-phoenix.de erreichbar.

CORONASCHUTZ- / HYGIENEBEAUFTRAGTER

Benjamin Fritzsch
corona-beauftragter@sus-phoenix.de
M 0163 – 87 88 350

AKTUELLE CORONASCHUTZVO NRW
vDie aktuelle CoronaSchutzVO NRW findest Du unter der Headline: Aktuelle Verordnungen

CORONA-SCHUTZIMPFUNG

Wir stellen Dir hier das Corona-Merkblatt zur Verfügung, dass Du zur Corona-Schutzimpfung ausgefüllt und unterschrieben mitnehmen musst. Du brauchst ferner Deinen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie das Impfbuch und die Krankenkassenkarte:

Im Verein sind bisher 96% der MitgliederInnen vollständig gegen COVID-19 geimpft. Zum Nachweis reicht der Digitale Impfpass, der in der Corona-WarnApp und / oder der CovPass-App hinterlegt werden kann. Additional ist das gelbe Impfbuch mitzuführen.

Einige Veranstalter fordern einen Login mit der Luca-App ein. Dabei wird ein QR-Code beim Ein- und Auschecken gescannt. Es ist nicht erforderlich, oder nur in Ausnahmefällen, diese App auch physisch auf dem Mobiltelefon zu installieren. Papierhafte Lösungen durch Nachverfolgungsbögen werden auch häufig als PDF-Download zur Verfügung gestellt.

Andere, meist Leichtathletik-Veranstalter fordern einen Login mit der FLVW-Checkin-App ein. Dabei wird ein QR-Code beim Ein- und Auschecken gescannt. Es ist nicht erforderlich eine App physisch auf dem Mobiltelefon zu installieren, es ist nur eine Internetverbindung nötig. Die App wird im Browser geöffnet, oder durch Fotografieren des QR-Codes mit neueren Smartphones.

MASKENPFLICHT

Auf die Frage, wie lange eine FFP-2 oder FFP-3 Maske hält, findest Du eine Antwort bei der:

LINKS UND INFOS ZUM AKTUELLEN SPORTBETRIEB

Landessportbund Nordrhein-Westfalen / LSB NRW

Landesregierung Nordrhein-Westfalen / Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Robert-Koch-Institut

ONLINEANGEBOT – #TROTZDEMAKTIV

Auf unserer Projektseite #trotzdemaktiv gibt es bereits einige Workouts und Bewegungsideen, schau Dir doch die Videos an. 🙂

Hier findest Du – in Kürze – Materialen fürs Malen und Basteln daheim als pdf-Download.

WO FINDE ICH WEITERE INFORMATIONEN?

Unter folgenden Links findest Du weitere FAQ und Informationen zum Corona-Virus